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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundesalon-Viola übernimmt nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Hundehalter die vereinbarten zu erbringenden Pflegeleistungen.
Maßgeblich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen alle Pflegeleistungen des Hundesalon-Viola.
Wünsche jeglicher Art, die das Wohl des Hundes -auch nur annähernd- gefährden könnten, werden nicht ausgeführt.
Die Vertragsdauer des Hundesalon-Viola mit dem jeweiligen Hundehalter des zur Pflege gebrachten Hundes ist auf den Zeitraum der zur entsprechenden Pflegebehandlung benötigten Zeit befristet.

Hundesalon-Viola behandelt ausschließlich haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Hunde.
Der jeweilige Auftraggeber haftet für Schäden durch seinen Hund, sofern diese durch etwaige Inkenntnissetzung vor Eintritt der Pflegebehandlung an den Hundesalon-Viola abwendbar gewesen wären.

Entstehende Kosten für Schäden an Personen, Sachen oder anderen Tieren / Hunden, welche während des Aufenthaltes eines Hundes im Hundesalon-Viola entstehen, trägt der jeweilige Hundehalter dieses Hundes allein. Hundesalon-Viola kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesalon-Viola wird ausdrücklich auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon-Viola im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Für Verletzungen, die aufgrund unverschuldeter Unglücksfälle oder höherer Gewalt entstehen, bei Verlust des Hundes (plötzlicher Tod), bei Entlaufen des Hundes oder Infektionskrankheiten des Hundes kann eine Entschädigung durch den Hundesalonbetreiber des Hundesalon-Viola nicht gewährt werden.

Sollte ein Hund im Zeitfenster der Pflegebehandlung und dem anschließenden Betreuungszeitraum bis der jeweilige Hundehalter vor Ort des Hundesalon-Viola ist, erkranken oder sich verletzen und es ist unwiderrufliche Eile geboten, so wird der jeweilige erkrankte oder verletzte Hund -ohne derzeitiges vorliegendes Einverständnis des jeweiligen Hundehalters- in einer Tierklinik bzw. bei einem Tierarzt vorgestellt.
Über entstehende Kosten, die hierfür anfallen können, wird mit dem jeweiligen Hundehalter eine Einigung ausgehandelt.

Der Preis für die Pflegebehandlung des jeweiligen Hundes ist sofort nach Leistungserbringung des Hundesalon-Viola zu zahlen.

Sollten im Rahmen der Pflegebehandlung nachfolgende Ereignisse / Situationen eintreten, kann die Pflegebehandlung an Ihrem Hund gegebenenfalls durch den Hundesalon-Viola abgebrochen werden:
– Aufweisung eines starken Flohbefalles,
– Aufweisung offener und wunder Stellen etc.,
– gravierende Magenprobleme und eintretender anhaltender Durchfall,
– unzähmbares Verhalten,
– unbändige Unruhe,
– unkontrollierte Beißattacken.
Bereits bis dahin verrichtete Pflegemaßnahmen sind gegebenenfalls anteilig vom Hundehalter zu zahlen.

Der jeweilige Auftraggeber erklärt sich mit der Erhebung personen- und sachbezogener Daten für die Kundendatei des Hundesalon-Viola einverstanden.

Die personen- und sachbezogenen Daten, die dem Hundesalon-Viola für die Kundendatei anvertraut werden, werden nicht an Dritte weitergegeben, sie gelten lediglich für die interne Pflege der Kundendatei des Hundesalon-Viola, ausgenommen ist die Herausgabe dieser Daten für die im Notfall notwendige Einschaltung des Tierarztes und/oder der Tierklinik.

Gerichtsstand ist St. Ingbert.